Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie:

Die im Schuljahr 2023/2024 bzw. einem früheren Schuljahr ausgeliehenen Lernmittel, sind bis zum 12.07.2024 zurückzugeben. Am 15.07.2024 (Beginn der Sommerferien) werden vom Landesportal (nicht von uns) automatisch Schadensersatzdateien generiert und jegliche Rücknahme der Bücher gesperrt. Ab 15.07.2024 haben Sie nicht mehr die Möglichkeit die Bücher
zurückzugeben, da dies technisch nicht mehr möglich ist. Sollte ein Lernmittel nicht oder in einem nicht mehr verwendbaren Zustand zurückgegeben werden, wird ab 15.07.2024 Schadensersatz fällig.


Bitte orientieren Sie sich bei der Rückgabe nur am Rückgabeschein. Bei der Rückgabe überprüfen Sie bitte direkt Ihre Rücknahmequittung, welche Sie als Nachweis für die Rückgabe der Bücher erhalten sollten. Bei Unstimmigkeiten ist es sehr wichtig, sich direkt bei den Mitarbeitern bzw.
Dienstleistern oder der Schulsekretärin zu melden. Die Schulbücher mit den folgenden Eigenschaftenwerden nicht entgegengenommen (Barcodes werden nicht im System eingescannt):

  • Bücher ohne Exemplarcode der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz,
  • vertauschte Exemplare, die nicht dem abgebenden Schüler zugeordnet sind,
  • beschädigte Schulbücher mit diesen Faktoren:
    • Verunreinigungen durch Flüssigkeiten,
    • das Fehlen von Seiten,
    • Eintragungen von Hand, die nicht beseitigt werden können sowie
    • Verschmutzungen oder Markierungen, die die Lesbarkeit der Texte beeinträchtigen.

Für diese o. g. Schulbücher und nicht zurückgegebenen Lernmittel muss Schadensersatz geleistet werden. Erfolgt die Zahlung nicht, kann die Schülerin oder der Schüler im Wiederholungsfall vom Schulträger, im Einvernehmen mit der Schule, von der weiteren Teilnahme am Ausleihverfahren ausgeschlossen werden. Mögliche Schadensersatzforderungen werden sowohl in Fällen der Ausleihe
gegen Gebühr als auch bei der kostenlosen Ausleihe geltend gemacht. Überprüfen Sie bitte, ob die Exemplarcodes der Bücher mit den Exemplarcodes des Rücknahmescheins übereinstimmen.
Wiederholt eine Schülerin/ ein Schüler eine Klassenstufe und nimmt im nächsten Schuljahr nicht mehr an der Schulbuchausleihe teil, sind alle ausgeliehenen Bücher in gleicher Weise zurückzugeben. Falls eine Schülerin/ ein Schüler nicht auch im darauffolgenden Schuljahr (jährliche Teilnahme notwendig) an der Schulbuchausleihe teilnimmt (egal in welcher Klassenstufe), müssen alle Schulbücher zurückgegeben werden. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler in den Oberstufen. Widersprüchliche Aussagen Dritter haben keine Gültigkeit.

Bitte sehen Sie davon ab, nicht rechtzeitig zurückgegebene Bücher mit der Post an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zu senden. Wir können/werden diese nicht mehr ins System zurückbuchen. Die Schadenersatzforderung bleibt somit weiterhin bestehen. Auch bei einer späteren Abgabe in der Schule, ist eine Ausbuchung der Bücher nicht mehr möglich.

Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Herr Zahedi von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter der Telefonnummer 0261/108-171 zur Verfügung.

Das Team der Schulbuchausleihe Kreisverwaltung Mayen-Koblenz